Dienstag, 7. Februar 2012

wolfinternet-Fertige Webseiten&Domain&Werbung

Domainpfändung Wild-West Erst schießen, dann fragen?

Was passieren kann, wenn ein Staat meint das Recht zu haben, sich über die eigenen Gesetze hinweg zu setzen, kann man deutlich in den afrikanischen und arabischen Staaten sehen: Über kurz oder lang wird es zum Aufstand kommen.
In diesem Zusammenhang werden wohl die wenigsten an die USA denken, stehen diese doch allgemein in dem Ruf, das Gesetz zu respektieren. Nach 9/11 kann man auch das Bedürfnis nach mehr Sicherheit sehr gut verstehen. Wenn es aber um Domains geht, scheint die Ansicht der US-Amerikanischen Behörden eher die zu sein, das man erst schießt und dann fragt. Das lässt sich allerdings nicht mit der Angst vor Anschlägen rechtfertigen.
Ein gutes Beispiel ist die Geschichte des Bloggers „Splash“ welcher unter dajaz1.com regelmäßig über Hip-Hop Musik berichtete und dem der Staat seine Domain gepfändet hat.
Was war passiert?
In 2010 erhielt die Polizei und Zollbehörde (ICE) eine Beschwerde, dass angeblich unter der Domain Links auf Musikstücke vorgehalten werden, welche noch nicht auf dem Markt sind und zu welchen der Webseitenbetreiber auch nicht berechtigt war zu verlinken.
Ohne Anhörung oder irgendeine Begründung pfändete die ICE die Domain und nahm dem Blogger damit die Möglichkeit, damit zu arbeiten. Dies ist gleich aus zwei Gründen unverständlich. Denn erstens waren die Musikstücke auf die er verlinkte zum großen Teil von den Künstlern selber an den Blogger bereitgestellt worden. Und zweitens ist die Frage, ob diese Verlinkungen überhaupt rechtswidrig sind, alles andere als klar.
Diese Handlung verstößt möglicherweise auch gegen die Verfassung der USA, welche ein Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert. Der Blogger war von jetzt auf gleich nicht mehr in der Lage seine Meinung zu der Musik zu äußern. Zudem darf niemandem ohne vorherige Rechtfertigung ein Teil seines Vermögens weggenommen werden. Wenn der Inhaber nicht weiß, was er falsch gemacht hat, wie soll er sich rechtlich dagegen wehren?
Es wurde dann aber noch seltsamer.
Die ICE stützt sich auf den 2008 Pro IP Act, welcher als Rechtsgrundlage für diese Maßnahme dient. Nach diesem kann eine Domain gepfändet werden, wenn darunter Urheberrechte verletzt werden. Normalerweise muss die ICE dann aber innerhalb einer kurzen Zeit diese Maßnahme begründen und auch ein Klageverfahren einleiten um eine Gerichtsentscheidung zu erreichen. Tut sie dies nicht, muss die Domain zurückgegeben werden.
Hier aber wurde weder ein Verfahren eingeleitet, noch irgendeine Info gegeben. Lapidar teilte man mit, dass man mehrere Fristverlängerungen erwirkt habe, diese aber leider geheim seien und man auch nicht Auskunft geben könnte warum, wie lange und weswegen diese gewährt wurden. Noch nicht mal ein Aktenzeichen existierte dazu.
Dann nach einem ganzen Jahr entschied die ICE plötzlich, dass man sich wohl geirrt habe. Man wird die Domain zurückgeben.
Ob der Blogger aber nochmal darunter erfolgreich sein kann, nach so langer Abwesenheit, kann bezweifelt werden. Schadensersatz wird es ebenfalls nicht geben.
Was zeigt dies?
Domainer müssen weiter darum kämpfen, als legitimes Geschäft anerkannt zu werden. Ferner muss dafür gesorgt werden, dass solche Fälle publik werden und das Damoklesschwert jederzeitiger Enteignung auf Zeit wegfällt. Sei es durch Gesetzesänderungen oder dem Druck der Öffentlichkeit bestehende Gesetze einzuhalten. Dies muss von den Internet-Community aber selber kommen, denn Andere werden dies kaum tun.
Dieser Bericht basiert auf dem Artikel “Domainpfändung Wild-West” von Kai Recke
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Quelle: www.domainblog.ws

Montag, 29. August 2011

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Juli 6, 2011 | By admin In Facebook Marketing | Comments(1)
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